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   BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15   

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https://dejure.org/2018,13338
BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15 (https://dejure.org/2018,13338)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.2018 - 1 BvR 840/15 (https://dejure.org/2018,13338)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 2018 - 1 BvR 840/15 (https://dejure.org/2018,13338)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer
  • doev.de PDF

    Anspruch auf Gegendarstellung trotz unterlassener Stellungnahme im Vorfeld einer Berichterstattung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Kein Verlust des Gegendarstellungsrechts durch Verweigerung einer Stellungnahme auf Vorabanfrage des Publikationsorgans hin - Verweigerung einer Stellungnahme zu Vorabanfrage bedarf keiner Rechtfertigung - Einräumung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Kein Verlust des Gegendarstellungsrechts durch Verweigerung einer Stellungnahme auf Vorabanfrage des Publikationsorgans hin - Verweigerung einer Stellungnahme zu Vorabanfrage bedarf keiner Rechtfertigung - Einräumung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Gegendarstellung trotz unterlassener Stellungnahme im Vorfeld einer Berichterstattung

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gegendarstellung trotz fehlender Stellungnahme

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gegendarstellung auch wenn trotz Anfrage keine Stellungnahme zur geplanten Berichterstattung abgegeben wurde

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Gegendarstellungsanspruch trotz unterlassener Erklärung im Vorfeld einer Berichterstattung

  • faz.net (Pressebericht, 25.05.2018)

    Gottschalk gegen "Spiegel": Gegendarstellung muss sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gegendarstellung in der Presse: Anspruch bleibt trotz unterlassener Stellungnahme erhalten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gegendarstellung auch bei unterlassener Stellungnahme im Vorfeld einer Berichterstattung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gegendarstellung trotz unterlassener Stellungnahme im Vorfeld einer Berichterstattung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gegendarstellung trotz unterlassener Stellungnahme im Vorfeld einer Berichterstattung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gegendarstellung trotz unterlassener Stellungnahme im Vorfeld einer Berichterstattung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Gegendarstellung gestärkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Gegendarstellung besteht trotz unterlassener Stellungnahme im Vorfeld einer Berichterstattung - Nachrichtenmagazins scheitert mit Verfassungsbeschwerde wegen angeblicher Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2250
  • GRUR 2018, 851
  • K&R 2018, 480
  • DÖV 2018, 670
  • ZUM 2018, 612
  • afp 2018, 320
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zum Gegendarstellungsrecht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 63, 131 ; 73, 118 ; 97, 125 ).

    Zum Ausgleich dieses Gefälles obliegt dem Gesetzgeber eine aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgende Schutzpflicht, den Einzelnen wirksam gegen Einwirkungen der Medien auf seine Individualsphäre zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zum Gegendarstellungsrecht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 63, 131 ; 73, 118 ; 97, 125 ).

    Dazu gehört, dass der von einer Darstellung in den Medien Betroffene die rechtlich gesicherte Möglichkeit hat, ihr mit seiner eigenen Darstellung entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 63, 131 ).

  • LG Hamburg, 08.04.2013 - 324 O 116/13

    Presserecht: Rechtsmissbräuchliches Verhalten als Versagungsgrund für eine

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15
    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. April 2013 - 324 O 116/13 -,.

    den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 11. März 2013 - 324 O 116/13 -.

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15
    Demgegenüber ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, den Zivilgerichten vorzugeben, wie sie im Ergebnis zu entscheiden haben (vgl. BVerfGE 94, 1 ; 112, 332 ; 120, 180 ).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15
    Demgegenüber ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, den Zivilgerichten vorzugeben, wie sie im Ergebnis zu entscheiden haben (vgl. BVerfGE 94, 1 ; 112, 332 ; 120, 180 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15
    Die Zivilgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung der Normen zum Gegendarstellungsrecht die durch die Pressefreiheit gezogenen Grenzen zu beachten und müssen die in den Gesetzen zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den Persönlichkeitsrechtsschutz des Betroffenen ebenso wie die damit konkurrierende Pressefreiheit im Wege praktischer Konkordanz beachtet und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen vermeidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zum Gegendarstellungsrecht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 63, 131 ; 73, 118 ; 97, 125 ).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15
    Der Vorbehalt einer Einzelfallabwägung als generelle Voraussetzung eines Gegendarstellungsanspruchs würde die im Rahmen gesetzgeberischer Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ) verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende geschaffene gesetzliche Regelung, hier des § 11 HbgPrG, unterlaufen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15
    Demgegenüber ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, den Zivilgerichten vorzugeben, wie sie im Ergebnis zu entscheiden haben (vgl. BVerfGE 94, 1 ; 112, 332 ; 120, 180 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 42/18
    Die beklagtenseits gerügte "Zwickmühle" entstehe nicht, weil es nach der Rspr. des BVerfG v. 09.04.2018 - 1 BvR 840/15 keine Obliegenheit des Betroffenen gebe, auf eine Anfrage zu reagieren, um sich die Möglichkeit einer Gegendarstellung zu erhalten.

    Da der Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung auch besteht, wenn die betroffene Person zuvor gar keine Stellungnahme zu einer geplanten Berichterstattung abgegeben hat, obwohl die Redaktion ihr eine solche Möglichkeit eingeräumt hat, weil die - im Einzelfall nicht zu begründende - Verweigerung einer Vorab-Erklärung grundsätzlich gerade keine Obliegenheitsverletzung ist, die einen Gegendarstellungsanspruch entfallen ließe (BVerfG v. 09.04.2018 - 1 BvR 840/15, NJW 2018, 2250; vgl. auch Seitz , Der Gegendarstellungsanspruch, 5. Aufl. 2017, Kap 5 Rn. 210a), erscheint die diesbezügliche Argumentation der Beklagten insgesamt auch eher fernliegend und die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) müsste in diesem Bereich jedenfalls ein ganz enger Ausnahmefall bleiben.

  • LG Hamburg, 26.06.2023 - 324 O 203/23
    Über das Erfordernis des ?berechtigten Interesses' kann besonderen Konstellationen im Einzelfall Rechnung getragen werden" (BVerfG Beschl. v. 09.04.2018 - 1 BvR 840/15, BeckRS 2018, 9259 Rn. 16).
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